Für Autofahrer, die sich im Ausland im Verkehr falsch verhalten, können die Konsequenzen erheblich ins Geld gehen. Ob durch zu schnelles Fahren oder Falschparken – die Bußgelder im internationalen Vergleich sind oft höher als daheim.

Strafen für Verkehrsdelikte im Ausland
Der ADAC weist darauf hin, dass Autofahrer mit erheblichen Strafen rechnen müssen, wenn sie im Ausland gegen Verkehrsregeln verstoßen. So kann beispielsweise eine Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 20 km/h in Ländern wie Frankreich und Italien Bußgelder von 135 Euro bzw. 175 Euro nach sich ziehen. Norwegen verlangt für dieselbe Übertretung sogar bis zu 620 Euro, was den dortigen Strafenkatalog an die Spitze setzt. Zum Vergleich: In Deutschland beginnen die Bußgelder für eine solche Überschreitung bei 60 Euro.
Parkvergehen: Hohe Bußgelder im Ausland
Auch für das Falschparken sieht es im Ausland nicht besser aus. In Deutschland bewegen sich die Strafen für Parkverstöße zwischen zehn und 110 Euro, während in Spanien oder Rumänien die Bußgelder bis zu 200 Euro betragen können. Länder wie Polen mit 125 Euro und die Niederlande mit 120 Euro Bußgeld zeigen, dass auch für scheinbar kleine Vergehen tief in die Tasche gegriffen werden muss.
Über rote Ampeln: Wo es besonders teuer wird
Das Überfahren einer roten Ampel kann vor allem in Norwegen eine kostspielige Angelegenheit werden – mit Strafen von bis zu 850 Euro. Auch Griechenland und Kroatien sind mit Bußgeldern von 700 Euro bzw. mindestens 390 Euro nicht zu unterschätzen.
Umgang mit Bußgeldern aus dem Ausland
Der ADAC rät dazu, Bußgelder aus dem Ausland nicht zu ignorieren, sondern zeitnah zu bezahlen. Teilweise können bei einer schnellen Zahlung erhebliche Rabatte erlangt werden. Fast alle Bußgelder aus EU-Ländern können auch in Deutschland eingetrieben werden, sofern sie 70 Euro übersteigen. In Österreich gilt dies bereits ab einem Betrag von 25 Euro.
Allerdings sollte man vorsichtig sein, wenn private Inkassofirmen zur Zahlung auffordern. Nur offizielle Behörden dürfen grenzüberschreitend Verkehrsstrafen einfordern. In Deutschland müssen ausländische Behörden das Bundesamt für Justiz um Vollstreckungshilfe ersuchen.


